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Der böse Hexe Njähähä 🧙‍♀️🪄⚡

Frauen mit (Haubenschleier, der nur die Augenpartie freigibt) dürfen lt. nicht . Es wäre verständlich, ginge es um Verkehrssicherheit. Selbst dann müsste bloß ausformuliert sein, dass die Umsicht weiter gewährleistet sein muss. Aber es geht in erster Linie darum, dass das Gesicht zur besseren VERFOLGUNG VON VERKEHRSDELIKTEN erkennbar bleiben muss. Maßnahmen wie und sind nicht verhältnismäßig.
verkehrslexikon.de/ModuleC/Ver

Warum ich das schreibe? -tragende Frauen* haben mehrfach versucht, sich rechtlich dagegen zu wehren, und sind bislang gescheitert. Leute feiern das.

An erster Stelle wurde stets die mangelnde Erkennbarkeit des Gesichts als Begründung aufgeführt. Fahrzeuge, die einen vonnöten machen, müssten dann konsequenterweise genauso von der Straße verbannt werden wie Frauen* mit . Doch beim Helmtragen scheint das Gesichtserkennungsargument hingegen plötzlich nicht mehr essentiell zu sein.

Die Begründungen der Gerichte mutet schief und die Gesetzesgrundlage diskriminierend an. Genauso schief wie die immer mal aufflammende Debatte, ob erlaubt oder verboten sein sollte. Auf dem Rücken der Betroffenen, ohne sie einzubeziehen.

Lieber Strukturen schaffen, die *, bzw Menschen, die nicht als Männer behandelt werden, ermutigen und vor Diskriminierung schützen! Elitäres und zugehörige Arroganz abbauen wäre angebracht, nicht Gängelung der Opfer.

@moeria Wir brauchen dann vielleicht direkt die Halterhaftung. Das Argument fällt dann weg, oder?

@bastian
Ja, oder der Halter kann benennen, wen das Auto überlassen wurde. Ich denke besonders an Carsharing und Autovermietung.

Gerade fällt mir diese Urban Legend (?) mit den beiden Anwälten ein, die Unfallflucht begehen, von der Polizei verfolgt werden, schließlich ranfahren und aussteigen und dann beide steif und fest behaupten, jeweils sie selbst seien gefahren, worauf der Schuldige nicht ermittelt werden konnte. Halterhaftung hätte gelöst, auch wenn die Geschichte bestimmt Quatsch ist.