Blitzauslieferung von Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig
Maja T. soll Rechtsextremisten in Budapest angegriffen haben und wurde nach Ungarn ausgeliefert - rechtswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Ob die non-binäre Person nach Deutschland zurückgeholt werden kann, ist offen. Von E. Hyseni.
@tagesschau
"Mittlerweile haben sich 7 andere Mitglieder aus der Gruppe von Maja T. [...] den deutschen Behörden gestellt.[...]
Für sie könnte die jetzige Entscheidung aus Karlsruhe durchaus Signalwirkung haben. Denn das #Bundesverfassungsgericht setzt die Hürden für eine #Auslieferung nach #Ungarn sehr hoch."
Gefahren, die in ungarischer Haft drohen:
"Überfüllte Gefängnisse, schlechte Ernährung, Gewalt gegen Häftlinge und vor allem auch Diskriminierung von queeren Menschen."