Heute gehts weiter mit dem Prozess der AfD in Münster gegen den Verfassungsschutz. Es beginnt gleich mit einer Blamage für die AfD: Ihr erneuter Befangenheitsantrag gegen die Richter scheitert (schon wieder) und wird als "rechtsmissbräuchlich" und "Prozessverschleppung" verworfen.
Ist Prozessverschleppung oder Rechtsmissbrauch nicht auch strafbar?
@AndreasEsch @Volksverpetzer interessanter Punkt.. ist es wohl nicht, aber:
"Der offenbare Rechtsmissbrauch ist rechtlich nicht geschützt, sodass aus § 242 BGB eine rechtsvernichtende Einwendung gegen das geltend gemachte Recht entsteht. Sie führt dazu, dass der bereits entstandene rechtsmissbräuchliche Anspruch nicht durchsetzbar ist."
@tino76H
Der Beklagte hat ein Recht auf effiziente Verfahrensführung. Der Verfassungschutz könnte aufgrund der Prozessverschleppung Schadensersatz von der AfD einfordern.
Das größere Problem für die AfD ist jedoch, dass deren Verzögerungstaktik klar belegt, dass sie ihren Vorwurf nicht belegen können. Somit wird irgendwann ein Urteil zugunsten des Verfassungsschutzes ergehen. Die Kosten für dieses überlange Verfahren wird die AfD tragen.
@taschenorakel @tino76H @AndreasEsch @Volksverpetzer
meiner Einschätzung nach wird wie immer nichts passieren.