Es gib ein neues EU-Recht:
Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte !
All dies müssen Sie nicht mehr länger dulden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.
Am 6.12.2013 ist der § 6a Bundesjagdgesetz in Kraft getreten: Grundstückseigentümer können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.
https://abschaffung-der-jagd.de/zwangsbejagungade/index.html