@shortriver „darfst“ du damit dann z.B. auf Büchern offiziell als Illustratorin genannt werden?
@faili
Das dürfte ich auch ohne den eingetragenen Künstlernamen machen.
Um den offiziell zu bekommen, muss ich sogar Werke unter dem Pseudonym veröffentlicht haben und Nachweise erbringen, wie z.B. Zeitungsartikel, in denen der Name erwähnt wird.
Es ist eher eine »self validation« und ich kann öffentlicher mit dem Namen auftreten, bei formaleren Angelegenheiten muss ich nicht meinen bürgerlichen Namen schreiben, wenn ich nicht will.
@shortriver
Das war mir gar nicht klar, dass so etwas in den Pass eingetragen werden kann.
@rannug
Wenn man nachweisen kann, dass der Name in der Öffentlichkeit (z.B. in Zeitungsartikeln, auf Flyern etc.) verwendet wird, kann man das beim Bürgeramt beantragen und bei Bewilligung wird ein neuer Personalausweis mit dem Eintrag ausgestellt.
Es ist leider keine wirkliche Namensänderung, aber in meinem Fall eine Validierung des Namens, den ich seit über 20 Jahren für mich verwende.